Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Während der Projektwoche vor den Herbstferien besuchte Amtsrichter Martin Metzler im Auftrag des B.A.D.S. (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) unsere 10. Klassen.

Er klärte die Schülerinnen und Schüler über die Folgen von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr auf und untermauerte dies mit vielen Fallbeispielen aus seiner beruflichen Praxis.

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Die künftigen Fahranfänger*innen wurden ausgiebig über die rechtlichen Folgen von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr informiert. Im Zentrum dabei stand der Artikel 316 aus dem Strafgesetzbuch:

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

 

Der Richter appellierte an die Vernunft seiner Zuhörer, beim Führen eines Fahrzeuges, immer gänzlich auf Alkohol und Drogen zu verzichten.

Er ging auf alle Fragen der interessierten Jugendlichen intensiv ein. So wurde unter anderem geklärt, welche körperlichen Folgen Alkoholmissbrauch hat, woran man z. B. erkennt, dass der Fahrer vor einem getrunken hat, oder auch weshalb mehr Männer als Frauen durch Alkoholkonsum im Straßenverkehr auffallen.

Birgit Wimmer